Finanzierung der Fördermaßnahme

Finanzierung der Fördermaßnahme:

Die Finanzierung heilpädagogischer Leistungen ist in Deutschland gesetzlich geregelt. Durch Antragsstellung kann die Kostenübernahme je nach Art und Indikation der Hilfeleistung über den Bezirk von Oberbayern oder das zuständige Jugend/Sozialamt erfolgen. 

Ich begleite Sie gerne bei Fragen oder der Antragstellung.

Eine private Kostenübernahme ist ebenfalls möglich.